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   BFH, 21.10.1987 - X R 14/80   

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https://dejure.org/1987,6737
BFH, 21.10.1987 - X R 14/80 (https://dejure.org/1987,6737)
BFH, Entscheidung vom 21.10.1987 - X R 14/80 (https://dejure.org/1987,6737)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - X R 14/80 (https://dejure.org/1987,6737)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.12.1981 - V R 75/76

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des echten und des unechten

    Auszug aus BFH, 21.10.1987 - X R 14/80
    Sie bleiben trennbare Tätigkeiten von eigenem Gewicht und damit umsatzsteuerrechtlich eine Mehrheit von selbständigen Hauptleistungen (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Dezember 1981 V R 75/76, BFHE 134, 470, BStBl II 1982, 200, zum unechten Factoring-Geschäft).

    Ein Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung setzt voraus, daß eine Leistung im Vergleich zu anderen nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt (BFH-Urteile vom 14. Januar 1960 V 22/58 U, BFHE 70, 394, BStBl III 1960, 147; in UR 1980, 209; in BFHE 134, 470, BStBl II 1982, 200; vom 12. Dezember 1985 V R 15/80, BFHE 146, 181, BStBl II 1986, 499; vgl. ferner Weiß, UR 1977, 179; 1982, 256).

    Nebensächlich ist eine Leistung, wenn sie die andere lediglich dergestalt ergänzt, daß sie diese erst ermöglicht, abrundet oder verbessert (Urteil in BFHE 134, 470, BStBl II 1982, 200).

  • BFH, 09.08.1974 - V R 140/73

    Kreditverwaltung - Vermittelter Kredit - Fehler - Fehler bei Vermittlung -

    Auszug aus BFH, 21.10.1987 - X R 14/80
    Haben beide Geschäfte einen eigenen wirtschaftlichen Gehalt und geht keines von ihnen in dem jeweils anderen auf, können sie umsatzsteuerrechtlich nicht zu einer Leistung zusammengefaßt werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. August 1974 V R 140/73, BFHE 113, 391, BStBl II 1975, 28; vom 3. Juli 1980 V R 99/75, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1980, 209).

    Die Grundsätze des Urteils in BFHE 113, 391, BStBl II 1975, 28, wonach die Tätigkeit eines Kreditvermittlers in ihrer Gesamtheit als nach § 4 Nr. 8 UStG 1967 steuerpflichtige Kreditvermittlung zu beurteilen ist, wenn sich die Verwaltung der vermittelten Kredite lediglich auf solche beschränkt, bei deren Vermittlung Fehler unterlaufen sind, sind im Streitfall nicht anwendbar.

  • BFH, 12.12.1985 - V R 15/80

    Die Lieferungen von Lehr- und Lernmaterial durch Schulen und andere

    Auszug aus BFH, 21.10.1987 - X R 14/80
    Ein Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung setzt voraus, daß eine Leistung im Vergleich zu anderen nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt (BFH-Urteile vom 14. Januar 1960 V 22/58 U, BFHE 70, 394, BStBl III 1960, 147; in UR 1980, 209; in BFHE 134, 470, BStBl II 1982, 200; vom 12. Dezember 1985 V R 15/80, BFHE 146, 181, BStBl II 1986, 499; vgl. ferner Weiß, UR 1977, 179; 1982, 256).
  • BFH, 20.11.1975 - V R 138/73

    Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche

    Auszug aus BFH, 21.10.1987 - X R 14/80
    Wirtschaftlich zusammengehörige Vorgänge können nicht allein deshalb als einheitliche Leistung angesehen werden, weil sie einem einheitlichen (wirtschaftlichen) Ziel dienen (BFH-Urteil vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307).
  • BFH, 18.12.1980 - V B 24/80

    Ernstlich zweifelhaft, ob an der Rechtsprechung zur Behandlung von

    Auszug aus BFH, 21.10.1987 - X R 14/80
    Wenn mehrere, untereinander gleichzuwertende Faktoren zur Erreichung dieses Zieles beitragen und aus diesen Gründen zusammengehören, ist die Annahme einer einheitlichen Leistung nur gerechtfertigt, wenn die einzelnen Faktoren so ineinander greifen, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, 149, BStBl II 1981, 197, m. w. N.).
  • BFH, 14.01.1960 - V 22/58 U

    Die auf einen Toto-Gewinner von dem Toto-Unternehmen anläßlich der

    Auszug aus BFH, 21.10.1987 - X R 14/80
    Ein Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung setzt voraus, daß eine Leistung im Vergleich zu anderen nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt (BFH-Urteile vom 14. Januar 1960 V 22/58 U, BFHE 70, 394, BStBl III 1960, 147; in UR 1980, 209; in BFHE 134, 470, BStBl II 1982, 200; vom 12. Dezember 1985 V R 15/80, BFHE 146, 181, BStBl II 1986, 499; vgl. ferner Weiß, UR 1977, 179; 1982, 256).
  • BFH, 08.02.1996 - V R 17/93

    Umsatzsteuer; Ermittlung der Besteuerungsgrundlage bei grenzüberschreitender

    Für den Fall, daß § 3a Abs. 2 Nr. 2 UStG 1980 keine Aussage zur Aufteilung eines Gesamtentgelts macht, wäre zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den umsatzsteuerbaren Leistungsteil das Beförderungsentgelt nach dem Verhältnis aufzuteilen, in dem der wirtschaftliche Wert des steuerbaren Leistungsteils zum wirtschaftlichen Wert des im Außengebiet ausgeführten Leistungsteils steht (vgl. BFH-Urteile vom 5. November 1970 V R 94/67, BFHE 100, 478, 480; vom 21. Oktober 1987 X R 14/80, BFH/NV 1988, 465, unter 2.; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, III Rz. 102).
  • BFH, 24.02.2005 - V R 26/03

    USt: Bestattungsunternehmer; Überführungen in Drittlandgebiet

    Dass die Klägerin diese Leistungen zum Teil nicht oder nur teilweise gesondert berechnet hat, steht dem nicht entgegen (z.B. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1987 X R 14/80, BFH/NV 1988, 465).
  • FG Köln, 21.08.2002 - 5 K 613/02

    Steuerpflicht von Abwicklungs- und Informationshonoraren im Rahmen der

    (BFH-Urteil vom 21.10.1987 X R 14/80, BFH/NV 1988, 465; vgl. auch Birkenfeld, Umsatzsteuerhandbuch Band I Rz. 945 m. w. N.).
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